Für Ihre Unterhaltsberechnung benötigen wir folgende Daten:
Bei Nichtselbständigen:
die letzten 12 Monats-Netto-Einkommen der Hauptbeschäftigung
die letzten 12 Monats-Netto-Einkommen der Nebenbeschäftigung
den letzten Steuerbescheid
Bei Selbständigen:
die Jahresabschlüsse der letzten 3 Jahre
die Steuererklärung
die letzten 3 Steuerbescheide
1. die Vollmacht
2. die Heiratsurkunde
3. Abstammungsurkunden minderjähriger Kinder
3. Verdienstnachweise der Ehegatten für 1 Quartal
Bitte senden Sie diese Unterlagen an
Kanzlei Dr. Miecke
Hildesheimer Str. 358
30880 Hannover/Laatzen
Tel: 0511/87 644 97
Fax: 0511 / 790 21086
Hier geht es zu Ihrem Auftrag zur Berechnung des Unterhaltsanspruchs.